Hinweise zur Einreichung eines Antrags

Anträge auf einen finanziellen Zuschuss werden über unsere Web-Anwendung gestellt – hier.

Bevor Sie den Antrag ausfüllen, lesen Sie bitte die wichtigen Hinweise – sie werden Ihnen die künftige Arbeit und Planung erleichtern.

Bevor Sie einen Antrag einreichen

  • Fast alle von uns geförderten Projekte müssen in Zusammenarbeit mit einem Projektpartner aus dem anderen Land verwirklicht werden. → Wie finde ich einen Projektpartner?
  • Sie bereiten ein Projekt im Bereich Jugend und Schule vor und planen bei uns zum ersten Mal, nach längerer Zeit noch einmal oder mit einem neuen Projektpartner einen Antrag einzureichen? Wir haben das Programm → Auf geht‘s!  für Sie. Dort können neue Partnerschaften auch in vielen weiteren Bereichen Hilfe finden, z.B. bei der Organisation von Vorbereitungstreffen.
  • Der Projektantrag sollte mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf eingereicht werden (mindestens drei Monate vor Projektbeginn). Achten Sie deshalb unbedingt auf die Antragsfristen. 
  • Das Projekt sollte nicht länger als ein Jahr dauern.
  • Machen Sie sich mit den speziellen Bedingungen vertraut, die Ihr Förderantrag erfüllen muss.
  • Wir fördern weder kommerziell ausgerichtete Projekte noch reine Betriebskosten von Institutionen.
  • Wollen Sie ihre Projektidee zuerst mit uns konsultieren? Dafür sind wir da – wenden Sie sich an die Referentinnen und Referenten, die den betreffenden Projektbereich betreuen. → Kontakte

Einreichung des Antrags

  • Wie reiche ich meinen Antrag über die Web-Anwendung richtig ein? Einzelpersonen Organisation
  • Der Antrag ist in beiden Sprachen auszufüllen, mit Ausnahme einiger Sonderprogramme und Ausschreibungen. 
  • Auch der Projektpartner aus dem Nachbarland ist an der Antragstellung beteiligt. Sie können ihm entweder mit einem Klick einen direkten Zugang zum Antrag freischalten, so dass er dort eintragen kann, was nötig ist, oder sie fügen seine schriftliche Erklärung als Anlage bei. Alle Details finden Sie direkt im Online-Antrag auf der Seite ‚Partner‘. Wir bitten nur darum, das Partnerschafts-Dokument nicht erst im allerletzten Augenblick beizulegen.
  • Das Budget ist ein zentraler Teil des Antrags. Hier können Sie nachschauen, wie Einnahmen und Ausgaben angegeben werden sollten. Bitte orientieren Sie sich bei der Erstellung ihres Budgetplans an unserer Übersicht geförderter Kosten.
  • Das Budget kann Kosten beider Seiten enthalten. Wir können nur Kosten anerkennen, die nach der positiven Entscheidung ihres Antrags entstanden sind. Im Projektplan kann aber auch ein Zeitraum eingeplant werden, in dem beide Projektpartner gemeinsam an der finalen Gestalt des Projekts arbeiten (gemeinsame Proben, inhaltliche Vorbereitung, usw.).
  • Die Anlagen zum Förderantrag unterscheiden sich je nach Projekttyp (s. konkrete Informationen zu den einzelnen Förderbereichen.
  • Unser Förderbeitrag darf i.d.R. höchstens 50% der Gesamtprojektkosten ausmachen (das kann bei Sonderprogrammen anders sein). Die restlichen Kosten müssen aus eigenen und/oder anderen Quellen gedeckt werden.  

Antragsbearbeitung und Entscheidung über die Förderung

  • Nachdem wir Ihren Antrag erhalten haben, wird er einer Kollegin oder einem Kollegen aus unserem Team übergeben, die oder der Sie dann in allen Phasen des Projekts begleitet.
  • Handelt es sich nicht um ein Sonderprogramm vom Typ Auf geht’s!, entscheidet der Verwaltungsrat auf seiner regelmäßigen Sitzung einmal pro Quartal über die Projektförderung. Unmittelbar nach dem Ende der Sitzung informieren wir Sie per Mail und veröffentlichen eine Information über die bewilligten Projekte auf unserer Webseite.
  • Wird Ihr Projekt von uns gefördert, schicken wir Ihnen einen Vertrag und bitten Sie, ihn zu unterschreiben und einen Nachweis über die geplante Kofinanzierung vorzulegen (falls dies nicht mit dem Förderantrag geschehen ist). 
  • Nach der Unterzeichnung des Vertrags und dem Nachweis der Kofinanzierung überweisen wir Ihnen unter den im Vertrag genannten Bedingungen den Förderbetrag bzw. eine erste Rate davon. Besonders bei Fördersummen von über 5 000 Euro bzw. 125 000 Kč ist die Auszahlung in mehreren Raten üblich. 
  • Falls Sie zum wiederholten Mal bei uns Fördermittel beantragen, ist auch die ordentliche Abrechnung des vorhergegangenen Projekts Grundvoraussetzung für die Auszahlung des Förderbetrages.

Geförderte Projekte