Über uns
Veranstaltungskalender
Stiftungsarbeit
  Projekte
  Humanitäre Projekte
  Partnerprojekte
  Antragsverfahren
  Verzeichnis geförderter Projekte
  Stipendien
  Jahresberichte
Medien und Öffentlichkeit
Download
Links
 
[Tisk]  Česky  Deutsche  English  
  Stiftungsarbeit / Projekte / Antragsverfahren home   email  
Antragsverfahren

Auf schriftliche oder telefonische Anforderung, am besten jedoch mittels eines Downloades von unserer Internetseite, erhält jeder Antragsteller Antragsformulare in tschechischer und deutscher Sprache einschließlich der Anleitung zur Antragstellung.
Projektvorhaben können auch persönlich mit einem der Fachreferenten des Zukunftsfonds besprochen werden, je nach Zugehörigkeit  zu einzelnen Fachbereichen der Projektförderung. Konsultationen sprechen Sie bitte vorher telefonisch ab.

Die Mitarbeiter des Sekretariats bearbeiten und untersuchen die Anträge gründlich und legen alle Anträge, die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes eingetroffen sind, vierteljährlich dem Verwaltungsrat des Zukunftsfonds zur Entscheidung vor.

Pro Quartal werden etwa 200 Projektanträge registriert und bearbeitet, d.h. dass die dazugehörige Verwaltungsratsitzung in der Regel drei Monate  nach der jeweiligen Antragsfrist statt finden. Die Entscheidungen des Verwaltungsrates werden schriftlich mitgeteilt. Die Zusammenstellung der bewilligten Projekte wird in der Rubrik Neu bewilligte Projekte bekannt gegeben.

Nur Anträge, die komplett per Post beim Zukunftsfonds eingehen oder persönlich am Tag des Abschlusstermins im Büro eingereicht werden, werden registriert und qualifizieren sich somit für die Vorlage beim Verwaltungsrat. Als Kriterium für den rechtzeitigen Posteingang gilt der Poststempel.

Empfehlung: Ist Ihr Projekt organisatorisch besonders anspruchsvoll oder findet zu Anfang des jeweiligen Quartals statt, empfehlen wir den Antrag mit noch größerem Vorlauf als oben vorgegeben einzureichen.

Wer kann Mittel beantragen?

Finanzielle Unterstützung vom Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds können Antragsteller erhalten, die gemeinsam mit einem tschechischen bzw. deutschen Partner ein Projekt durchführen wollen.
Der Antrag muss deshalb eine schriftliche Bestätigung des Partners über die Zusammenarbeit enthalten, aus der dessen aktive Beteiligung bei der Realisierung des Projekts hervorgeht. Antragssteller oder Projektpartner können ggf. auch Einzelpersonen sein.
Projekte, die dem Zukunftsfonds vorgelegt werden, sollen die Annäherung und Verständigung zwischen Deutschen und Tschechen fördern, d.h. die Zahl der beidseitigen Begegnungen erhöhen und besonders eine in die Zukunft gerichtete Zusammenarbeit ermöglichen.
Die Projektdauer sollte ein Jahr nicht überschreiten. Nur konkreten Maßnahmen, z.B. Bauprojekte können eine außergewöhnliche längere Frist bis zu 2 Jahren in Anspruch nehmen. Der Zukunftsfonds fördert keine Projekte mit kommerzieller Ausrichtung und übernimmt keine Betriebskosten.
Der beim Zukunftsfonds beantragte Zuschuss darf maximal 50% der Gesamtkosten des Projektes darstellen. Eine ähnlich hohe Förderung ist für Projektkonzepte reserviert, die sich durch besondere partnerschaftliche Qualität und/oder innovativen Charakter auszeichnen. Die restliche Finanzierung des Projektes muss aus eigenen und/oder anderen Quellen geleistet werden.

Was muss ein vollständiger Antrag enthalten?

1. Ein in deutscher und ein in tschechischer Sprache vollständig und lesbar ausgefülltes Antragsformular incl. der entsprechenden Anzahl an Kopien. Wird für ein Projekt ein Zuschuss von mehr als 4.000 € bzw. 100.000 Kč beantragt, so sind 1 Original + 6 Kopien in deutscher und   1 Original + 6 Kopien in tschechischer Sprache vorzulegen. Bei Anträgen bis zu 4.000 € bzw. 100.000 Kč genügen 1 Original in deutscher und 1 Original in tschechischer Sprache. Die Antragsformulare in deutscher und tschechischer Sprache sind in identischer Form einzureichen.
2. Eine schriftliche Erklärung des Partners über seine Mitarbeit an dem Projekt mit einer näheren Erläuterung seines Anteils an der Realisierung des Projekts.
3. Schriftliche Bestätigungen weiterer Geldgeber über Zuschüsse bzw. schriftliche Entscheidungen über die Finanzierung des Projekts durch andere Institutionen, gegebenenfalls abschlägige Bescheide anderer Institutionen.
4. Bei Baumaßnahmen legen Sie die Ergebnisse eines Auswahlverfahrens (Beurteilung und Auswertung der Angebote) bei. Sofern kein Auswahlverfahren erfolgt ist, muss ein detaillierter Kostenplan der geplanten Arbeiten beigelegt werden. Im Weiteren werden folgende Informationen benötigt: eine kurze Erläuterung zur Geschichte des Denkmals in Deutsch und Tschechisch (jeweils sechs Kopien), eine Erklärung des zuständigen Denkmalamts, ein Foto und eventuell Dokumente über die deutsch-tschechische Zusammenarbeit bei der Renovierung des Denkmals.
5. Bei Publikationen und Filmen sind 2 Rezensionen oder Fachgutachten beizulegen, bei Publikationen ein Finanzplan für die Druckkosten von dem entsprechenden Verlag.

Wie ist das Antragsformular auszufüllen?

Füllen Sie alle Punkte des Antrags so ausführlich wie möglich aus. Lediglich weitergehende Informationen, die über den Rahmen des Formulars hinausgehen, können in einer Anlage hinzugefügt werden. Falls hier nicht anders aufgeführt, genügen die Anlagen in einfacher Ausfertigung. Unvollständig ausgefüllte Formulare werden dem Verwaltungsrat nicht zur Entscheidung vorgelegt.

Hinweise zum Ausfüllen einzelner Punkte des Antragsformulars:
Ad 1. Deutsche Antragsteller benötigen einen tschechischen Partner und umgekehrt.
Ad 2. Als Projektkoordinator sollte eine Person genannt werden, die stets über den aktuellen Stand des Projekts informiert ist und jederzeit auf Anfrage Auskunft darüber geben kann. Im
Falle einer Förderungsbewilligung hat sie dem Sekretariat die Abrechnung und Auswertung des Projekts im Schlussbericht vorzulegen. Antragsteller und Projektkoordinator können dieselbe Person sein.
Ad 9. Der Zukunftsfonds fördert höchstens 50% der Gesamtkosten eines Projekts. Eine ähnlich hohe Förderung ist für Projektkonzepte reserviert, die sich durch besondere partnerschaftliche Qualität und/oder innovativen Charakter auszeichnen. Der bewilligte Zuschuss wird in der Regel in der Währung überwiesen, in der er im Punkt 9 des Antrags angegeben wurde. In dieser Währung sind dann auch die Abrechnungen auszufertigen. Im Antrag sollte die Währung des Landes angeführt werden, in dem das Projekt durchgeführt wird.
Unter dem Punkt „Zuschüsse“ geben Sie die Höhe erwarteter und zugesagter Förderungen aus anderen Quellen in einer einheitlichen Währung an. Wenn Sie Zuwendungen als „bestätigt“ angeben, legen Sie dem Antrag schriftliche Zusagen des entsprechenden Geldgebers über den Betrag oder ggf. Überweisungsbelege bei. Bei Zuwendungen, die Sie als „erwartet“ anführen, legen Sie eine Kopie des Antrags bzw. der Anträge an andere Institution/en bei, gegebenenfalls abschlägige Bescheide von anderen Förderungsinstitutionen. Die bestätigten Zuschüsse für ein Projekt sollten einen wesentlichen Teil der Zuschüsse aus anderen Quellen ausmachen.
Bei der Aufstellung des Kostenplans für das Projekt geben Sie neben der Auflistung der einzelnen Posten auch an, welchen Anteil daran jeweils der Zukunftsfonds tragen soll.

Weitere Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie in der Rubrik FAQ.

Antragsfristen

Für Anträge mit Projektdurchführung
im 1. Quartal eines Jahres oder später: 
bis zum 30. September des Vorjahres
im 2. Quartal eines Jahres oder später: 
bis zum 31. Dezember des Vorjahres
im 3. Quartal eines Jahres oder später:  bis zum 31. März des Jahres
im 4. Quartal eines Jahres oder später:  bis zum 30. Juni des Jahres

Abgabetermin für Projekte der Denkmalrenovierungen.
Für Projekte der Denkmalrenovierungen gibt es nur einen Abgabetermin, und zwar den 15. 8. jeden Jahres. Dieser Termin betrifft Projekte, deren Durchführung für das folgende Jahr geplant ist. Über den Zuschuss zu diesen Vorhaben wird am Ende des jeweiligen Jahres entschieden.

Ke stažení
1.   Dokument Adobe Acrobat
Leitfaden zum Antragsverfahren
Antragsverfahren08.pdf
58 kB
2.   Dokument MS Word
Allgemeiner Förderungsantrag in Deutsch
Antrag_allgemein.doc
89 kB
3.   Dokument MS Word
Allgemeiner Förderungsantrag in Tschechisch
zadost_obecna.doc
88 kB
4.   Dokument MS Word
Leitfaden zur Projektabrechnung
Hinweise.doc
21 kB
(C) Česko-německý fond budoucnosti